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Gesundheit
Private Krankenvollversicherung (PKV):
Wenn sich Angestellte
privat versichern möchten, muss das Einkommen über der sog.
Versicherungspflichtgrenze liegen. Müssen Sie Mitglied in der
gesetzlichen Versicherung sein, so können Sie unter den
gesetzlichen Krankenversicherungen und privaten
Zusatzversicherungen wählen. Beamte, Selbständige und
Freiberufler haben dagegen generell die Möglichkeit, sich privat
zu versichern.
Die Private Krankenvollversicherung besteht aus fünf Bausteinen:
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Ambulanter Schutz |
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Stationärer Schutz |
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Zahnschutz |
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Pflegeversicherung |
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Entlastung von Beiträgen
im Rentenalter |
Private
Krankenzusatzversicherung (PKV-ERG):
Mit einer Privaten
Krankenzusatzversicherung können Sie sich gegen Leistungslücken
der Gesetzlichen Krankenkassen absichern. Wer nicht in die
Private Krankenkasse wechseln kann, kann dennoch einzelne
Risiken zusätzlich privat absichern.
Beispiele für Private Krankenzusatzversicherungen sind:
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Auslandsreise-Krankenversicherung |
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Krankentagegeld |
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Private
Pflegezusatzversicherung |
Private Pflegeversicherung:
Das Pflege-Versicherungsgesetz vom 1. Januar 1995 unterscheidet
zwischen der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung. Sind
Sie privat krankenversichert so müssen Sie auch eine private
Pflegepflichtversicherung abschließen. Zwischen sozialer und
privater Pflegepflichtversicherung haben Sie nur eine
Wahlmöglichkeit als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen
Krankenkasse. Die private Pflegeversicherung bietet den
Betroffenen und den Familienangehörigen eine verlässliche
Entlastung und Unterstützung im Pflegefall.
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