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ABSICHERUNG
 


 


Gesundheit

Private Krankenvollversicherung (PKV):
Wenn sich Angestellte privat versichern möchten, muss das Einkommen über der sog. Versicherungspflichtgrenze liegen. Müssen Sie Mitglied in der gesetzlichen Versicherung sein, so können Sie unter den gesetzlichen Krankenversicherungen und privaten Zusatzversicherungen wählen. Beamte, Selbständige und Freiberufler haben dagegen generell die Möglichkeit, sich privat zu versichern.

Die Private Krankenvollversicherung besteht aus fünf Bausteinen:

 

Ambulanter Schutz

 

Stationärer Schutz

 

Zahnschutz

 

Pflegeversicherung

 

Entlastung von Beiträgen im Rentenalter

Private Krankenzusatzversicherung (PKV-ERG):
Mit einer Privaten Krankenzusatzversicherung können Sie sich gegen Leistungslücken der Gesetzlichen Krankenkassen absichern. Wer nicht in die Private Krankenkasse wechseln kann, kann dennoch einzelne Risiken zusätzlich privat absichern.
Beispiele für Private Krankenzusatzversicherungen sind:
 

 

Auslandsreise-Krankenversicherung

 

Krankentagegeld

 

Private Pflegezusatzversicherung

Private Pflegeversicherung:
Das Pflege-Versicherungsgesetz vom 1. Januar 1995 unterscheidet zwischen der Sozialen und der Privaten Pflegeversicherung. Sind Sie privat krankenversichert so müssen Sie auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Zwischen sozialer und privater Pflegepflichtversicherung haben Sie nur eine Wahlmöglichkeit als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse. Die private Pflegeversicherung bietet den Betroffenen und den Familienangehörigen eine verlässliche Entlastung und Unterstützung im Pflegefall.
 

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