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Betriebliche Altersvorsorge
Seit Jahresbeginn 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf
eine betriebliche Altersversorgung (im Folgenden BAV). Die
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, sich für einen oder mehrere
Durchführungswege zu entscheiden:
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Direktversicherung |
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Pensions- oder Versorgungszusage |
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Unterstützungskasse |
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Pensionskasse |
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Pensionsfond |
Zusätzlich zum Kapitalaufbau für die eigene
Rente kann über die BAV in gewissen Grenzen auch der Todesfall,
das Risiko der Berufsunfähigkeit sowie das Unfallrisiko
abgesichert werden. Mit Hilfe von Kollektivverträgen besteht die
Möglichkeit von Beitragsrabatten. Der Arbeitgeber hat die Wahl
die Betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeiter selbst
zu finanzieren oder Bestandteile des Gehalts in eine
Betriebliche Altersversorge umzuwandeln.
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und privater
Eigenvorsorge bildet die Betriebliche Altersversorgung eine von
drei Säulen, auf denen eine gesunde Alterssicherung aufgebaut
sein sollte.
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