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Erbschaft und Schenkung
In den kommenden zehn Jahren werden nach Schätzungen ca. 2
Billionen EUR vererbt. Überraschend ist jedoch, dass nur ein
geringer Anteil der Bundesbürger ihre Nachlassangelegenheit mit
einem Testament regeln und sich rechtlich und steuerlich beraten
lassen.
Wenn die Nachlassangelegenheiten nicht entsprechend mit
Testament oder Erbvertrag geregelt sind, greift die gesetzliche
Erbfolge ein – und diese führt vielfach zu Ergebnissen, die
weder den Interessen noch den Erwartungen des Erblassers
entsprechen.
Wer über Rechte und Pflichten beim Erben und Schenken schlecht
informiert ist oder falsche Entscheidungen trifft, kann sich und
den Begünstigten großen wirtschaftlichen Schaden zufügen
Wer dagegen frühzeitig Vermögenswerte auf die nächste Generation
überträgt (und dies unter Umständen mit Rückgriffsrecht des
Schenkenden), kann ordentlich Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer
einsparen. Die Freibeträge von 205.000 Euro pro Kind und
Schenker können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Um
unerwünschte steuerliche Auswirkungen eines Erbschafts- oder
Schenkungsfalles zu vermeiden, ist es unerlässlich, sich
beizeiten umfassend zu informieren.
So kann im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten die individuell
beste Lösung ausgearbeitet werden. Diese ist an die sich stets
ändernde Steuergesetzgebung anzupassen; sinnvollerweise in enger
Zusammenarbeit mit Finanzmakler (Überblick Vermögenswerte),
Steuerberater (Überblick Steuergesetzgebung) und
erbschaftssteuerlich versiertem Rechtsanwalt (Überblick
Rechtssprechung).
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