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Erbschaft und Schenkung

In den kommenden zehn Jahren werden nach Schätzungen ca. 2 Billionen EUR vererbt. Überraschend ist jedoch, dass nur ein geringer Anteil der Bundesbürger ihre Nachlassangelegenheit mit einem Testament regeln und sich rechtlich und steuerlich beraten lassen.
Wenn die Nachlassangelegenheiten nicht entsprechend mit Testament oder Erbvertrag geregelt sind, greift die gesetzliche Erbfolge ein – und diese führt vielfach zu Ergebnissen, die weder den Interessen noch den Erwartungen des Erblassers entsprechen.
Wer über Rechte und Pflichten beim Erben und Schenken schlecht informiert ist oder falsche Entscheidungen trifft, kann sich und den Begünstigten großen wirtschaftlichen Schaden zufügen

Wer dagegen frühzeitig Vermögenswerte auf die nächste Generation überträgt (und dies unter Umständen mit Rückgriffsrecht des Schenkenden), kann ordentlich Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer einsparen. Die Freibeträge von 205.000 Euro pro Kind und Schenker können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Um unerwünschte steuerliche Auswirkungen eines Erbschafts- oder Schenkungsfalles zu vermeiden, ist es unerlässlich, sich beizeiten umfassend zu informieren.
So kann im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten die individuell beste Lösung ausgearbeitet werden. Diese ist an die sich stets ändernde Steuergesetzgebung anzupassen; sinnvollerweise in enger Zusammenarbeit mit Finanzmakler (Überblick Vermögenswerte), Steuerberater (Überblick Steuergesetzgebung) und erbschaftssteuerlich versiertem Rechtsanwalt (Überblick Rechtssprechung).
 

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